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    Dark Society Network Grundregeln

     

    § 1 – Aufnahme / Sektionswechsel
    Aufnahme in das Dark Society Network und Sektionswechsel innerhalb des ≡DSN≡

    Absatz:

    1 ) Um dem Dark Society Network beitreten zu können, ist eine Bewerbung in schriftlicher Form im Forum mit anschließendem Voice-Gespräch notwendig.

    2 ) Ein Mindestalter von 20 Jahren ist zwingend erforderlich.

    3 ) Grundsätzlich steht jede ≡DSN≡ Sektion jedem DSN Mitglied offen. Hierbei müssen §2 abs. 4, §3 abs. 2, 3 und 9 sowie §4 abs. 4 beachtet werden.

    4 ) Das Wechseln in eine netzwerkfremde Gilde ist nur möglich, wenn das betreffende Spiel nicht im Netzwerk vertreten ist. Falls eine aktive Sektion im DSN besteht, ist ein Gildenwechsel in eine netzwerkfremde Gilde nur unter Ausschluss aus dem gesamten ≡DSN≡ möglich.


    § 2 – Verhaltenscodex
    Verhalten innerhalb des ≡DSN≡

    Absatz:

    1 ) Sozial korrektes und freundliches Verhalten, sowie Wahrung und Achtung des deutschen StGB ist zu jedem Zeitpunkt Pflicht.

    2 ) Der regelmäßige Besuch im Forum, mindestens zwei mal wöchentlich, wird vorausgesetzt. Rege schriftliche Teilnahme im Forum wird erwünscht aber nicht kontrolliert.

    3 ) Innerhalb des DSN findet keine Zensur statt. Gesetzliche Beschränkungen und §2 abs.1 der Grundregeln, sind allerdings verbindlich.

    4 ) Wird von einer DSN Sektion in eine andere gewechselt, gebietet es der Anstand, dies der vorherigen Sektion im Forum schriftlich mitzuteilen.


    § 3 – Rechte und Pflichten
    Rechte und Pflichten innerhalb des ≡DSN≡

    Absatz:

    1 ) Eine erzwungene Onlinezeit bzw. vorgeschriebene tägliche Onlinepräsenz wird es innerhalb des ≡DSN≡ niemals geben.

    2 ) Rechte und Pflichten können innerhalb der verschiedenen Sektionen variieren und müssen von allen Mitgliedern anerkannt werden, sofern sie Zutritt zu den einzelnen Sektionen wünschen.

    3 ) Die sektionsspezifischen Regeln dürfen nicht im Konflikt mit den allgemeinen Grundregeln stehen.

    4 ) Den einzelnen Sektionsleitungen ist es möglich, verpflichtende Gildensteuern für einzelne Gilden zu erheben. Diese Verpflichtung darf allerdings nicht gegen §3 abs. 1 verstoßen.

    5 ) Keine Sektionsleitung ist eigenständig dazu berechtigt, eine Fusion einer ≡DSN≡ Sektion mit einer anderen Gilde einzuleiten oder zu vollziehen, wenn die dadurch entstehende Gilde nicht mehr Teil des ≡DSN≡ ist. Ein solcher Versuch führt in jedem Fall zum sofortigen Ausschluss aller beteiligten Personen aus dem ≡DSN≡.

    6 ) Jedes Mitglied des ≡DSN≡, unabhängig von der jeweiligen Sektionszugehörigkeit oder dem Rang, untersteht den Grundregeln. Werden die Regeln nicht eingehalten, verlieren die Mitglieder bzw Sektionen den Anspruch auf die Nutzung des Forums, des Servers und der anderen bereitgestellten Kommunikationsmittel.

    7 ) Jedes DSN Mitglied hat bei neuen Bewerbungen das Recht, ein schriftliches Veto im vom Bewerber erstellten Bewerbungsthread einzulegen.

    8 ) Zu einer Mitgliedschaft im ≡DSN≡ gehört immer eine Registrierung im ≡DSN≡ Forum und die Einhaltung der Aufnahmekriterien aus §1 abs. 1, sowie der Vorgaben unter §2 abs. 2.

    9 ) Den einzelnen Sektionsleitungen ist es freigestellt, Voice-Gespräche zum Kennenlernen durchzuführen, sobald ein DSN Mitglied in ihre Sektion wechseln möchte.

     

    § 4 – Probezeit und Ausschluss
    Dauer der Probezeit und Ausschluss aus dem ≡DSN≡

    Absatz:

    1 ) Jedes neue Mitglied unterliegt einer Probezeit von vier Wochen. In speziellen Fällen ist es möglich, die Probezeit zu verlängern. Während der Probezeit ist es jederzeit möglich, ohne Debatte über die Gründe aus dem DSN ausgeschlossen zu werden.

    2 ) Fehlverhalten (in Forum, Gildenchat, Teamspeak, Discord usw.) führt, unabhängig von der jeweiligen Sektionszugehörigkeit und oder der Position des Betroffenen, nach dreimaliger Verwarnung zum Ausschluss aus dem ≡DSN≡. Verstöße gegen das deutsche StGB und schwerwiegendes Fehlverhalten führen in jedem Fall zum sofortigen Ausschluss.

    3 ) Ein Ausschluss aus einer Sektion des DSN führt nicht automatisch zu einem Ausschluss aus dem DSN selbst. Ein totaler Ausschluss kann nur mit der Zustimmung der Netzwerkleitung erfolgen.

    4 ) Wenn ein DSN Mitglied innerhalb der Probezeit eine ≡DSN≡ Sektion wechselt, wird die Restprobezeit in die neue Sektion übertragen und ggf. auf mindestens 2 Wochen verlängert.


    § 5 – Grundstrukturen
    Grundstrukturen des ≡DSN≡ und seiner Gilden

    Absatz:

    1 ) Die Administratoren des ≡DSN≡ bilden zusammen mit den Co-Administratoren die Netzwerkleitung (NWL). Die zwei für den Server hauptverantwortlichen Administratoren teilen sich ein übergreifendes Veto- und Entscheidungsrecht.

    2 ) Die NWL mischt sich nicht in die Belange der einzelnen Sektionsleitungen ein, sofern diese die Grundregeln des DSN akzeptieren und befolgen und dem ≡DSN≡ auch anderweitig nicht schaden.

    3 ) Ausnahmslos alle Mitglieder des ≡DSN≡ sind dazu berechtigt, die Gründung einer Sektion zu beantragen und diese auch selbst zu leiten. Hierbei muss die Regelung `Gründung einer Sektion` beachtet werden. Die Freigabe einer Sektion erfolgt durch die NWL.

    4 ) Die Struktur einer Sektion und die Vorgehensweise im Spiel wird durch die Sektionsleitungen selbst festgelegt, sofern dabei die Grundregeln des ≡DSN≡ gewahrt bleiben.

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